AGB

1. Haftung

Die Haftung liegt ab dem Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beim Mieter.

2. Schäden

Falls Schäden des Mietmaterials entstehen, muss der Vermieter umgehend verständigt werden und der Mieter muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Falls Mängel vorliegen, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden.

3. Mietzeit

Die Mietzeit läuft vom Zeitpunkt der Abholung / Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe / Abholung. 
Der Tagestarif wird pro Kalendertag verrechnet.
Der Mieter trägt für diese Zeit die volle Verantwortung für die Mietgegenstände.

4. Benützung

Die Zelte und Hüpfburgen sind ausschließlich für eigene Zwecke zu benutzen und darf nicht weitervermietet werden.
Das Zelt/ Hüpfburg wird mit eisernen 40cm Erdankern im Boden befestigt. 
Vor Aufbaubeginn hat der Mieter sich davon zu überzeugen, dass dies möglich ist, ohne irgendwelchen Schäden zu verursachen.
(Beschädigungen von Kabeln oder Rohrleitungen, Beeinträchtigung von Freileitungen usw.)

4.1 Ergänzung Zelt

Geräte für das Braten, Grillen oder dgl. dürfen nicht unmittelbar an den Seitenwänden aufgestellt werden. Neben dem Verfetten des Zeltmaterials besteht auch eine erhöhte Brandgefahr. 

Die Zeltplanen sind durch Folien oder Platten zu schützen.

Um Kleberückstände zu vermeiden, ist das Plakatieren mit Klebeband o.a. am Zelt nicht gestattet

Bei Aufstellung der Zelte auf Asphalt oder Steinboden sind Gewichte nötig, die gegen Aufpreis zu bestellen sind.
Eine Zeltheizung darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und von Fachkräften aufgestellt werden.

5. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich Netto ( Umsatzsteuerbefreit Kleinunternehmer gem §6 Abs. 1 Z 27 UStG ) und sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

6. Sonstige Vereinbarungen

Für alle Schäden und Verluste an dem Mietmaterial hat der Mieter aufzukommen.
Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Veränderung am Mietmaterial vornehmen, bzw. vornehmen lassen oder dulden.
Beschädigungen oder Wertminderungen gehen zu Lasten des Mieters bzw. hat der Mieter die Folgen von vorgenommenen Veränderungen zu vertreten.
Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhängevorrichtung insbesondere nicht für schwere Lasten benützt werden. Anstrich von Gerüstteilen ist nicht gestattet, erforderliche Wiederherstellung geht zu Lasten des Mieters.

Bei Sturm- oder Gewittergefahr hat der Mieter des Mietobjektes unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge am Zelt dicht zu schließen, bzw. die Hüpfburg außer Betrieb zu nehmen. 

Bei Schneefall hat der Mieter für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen.

Der Mieter kann schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er dies verabsäumt.
Stellt der Mieter während der Mietzeit eine Beeinträchtigung der Standsicherheit fest, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu
verständigen.
Ohne vom Vermieter Hilfe abzuwarten ist der Mieter verpflichtet, durch Selbsthilfe jede Gefahr abzuwenden.

7. Unsere Angebote sind freibleibend. 

Bis zur schriftlichen Bestätigung der Buchung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit der Gegenzeichnung der Buchung durch den Mieter und Rücksendung der für uns bestimmten Ausfertigung gültig.

8. Verzögerung

Verzögert sich der Abbau durch Verschulden des Mieters so haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Nachmieter.

9. Mobiliar

Für das Mobiliar haftet ab der Zustellung / Abholung bis zur Rückgabe / Abholung der Mieter.
Für Schäden am Mobiliar muss der Mieter entgeltlich aufkommen.

10. Kaution

Die Kaution ist bei der Zustellung/ Abholung fällig und wird bei der Rechnung abgezogen.

11. Schäden

Bei nicht Bekanntgabe von Schäden die ein weitervermieten verhindern könnten, werden die daraus resultierenden Unkosten dem verantwortlichen Mieter in Rechnung gestellt.

12. Rücktritt Partyzelt

Falls ein Rücktritt des Vertrages erwünscht wird, fallen für den Mieter bis 14 Tage vor Termin keine Extrakosten an.

7 bis 13 Tage vor Termin 50% Stornokosten.
3 bis 6 Tage vor Termin 75% Stornokosten
0 bis 2 Tage vor Termin 100% Stornokosten  

12.1 Rücktritt Hüpfburgen 

Falls ein Rücktritt des Vertrages erwünscht wird, fallen für den Mieter bis 14 Tage vor Termin keine Extrakosten an.

7 bis 13 Tage vor Termin 50% Stornokosten.
3 bis 6 Tage vor Termin  75% Stornokosten.
0 bis 2 Tage vor Termin 100% Stornokosten.

Bei Schlechtwetter am gebuchten Tag, ist vor Abholung/ Zustellung die Stornierung/Verschiebung  kostenlos.

13. Extraregelungen von Zelten

13.1. Aufbau durch Mieter:  Zelte werden vom Mieter selbst aufgebaut und abgebaut.

13.2. Aufbau durch Vermieter: Die Kosten des Aufbau und Abbau des Zeltes richtet sich nach Zeltgröße und durch den Mieter gestellten Personen. Bitte Setzen Sie sich mit den Vermieter für einen Kostenvoranschlag in Verbindung.

13.2.1 Hüpfburg:  Die Kosten für den Auf- u. Abbau werden zusätzlich verrechnet.

 13.3. Verschmutzung Zelt: Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale verrechnet.

13.4. Zustellung: Die Kosten der Zustellung sind abhängig von der Entfernung zum Mieter. Bitte setzen Sie sich mit dem Vermieter für einen Kostenvoranschlag in Verbindung.

13.5. Verlust von Zubehör: Für verloren gegangene Zubehörteile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt .

14. Extraregelung bei Hüpfburgen     

14.1. Personen:  Bei Hüpfburg Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 1 Person gestellt werden.

Bei Personenschaden während der Nutzung der Hüpfburg übernimmt der Vermieter keine Haftung.

14.2. Prüfung: Unsere Hüpfburgen werden jährlich überprüft.

14.3. Verschmutzung / Hüpfburg: Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zur Zeit der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale. Für die Reinigung von Fallschutzmatten werden 5 € pro Stück verrechnet.

14.4. Verlust von Erdhaken: Für verloren gegangenen Zubehörteile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

15. Aufsichtspflicht 

Die Aufsicht beginnt bereits mit dem Aufbau und endet nach dem Abbau bzw.verpacken. 
Sorgen Sie dafür, dass niemand die Hüpfburg betritt, solange sie noch nicht gesichert und  prall mit Luft gefüllt ist. Vor dem Abbau muss sichergestellt sein , dass sich keine Personen mehr in der Hüpfburg befinden.

15.1 Sicherheitsbestimmungen
Die übergebenen Sicherheitsbestimmungen und die Aufsichtspflicht müssen eingehalten werden

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